Gesamtartikel

Postzustellungsaufträge kommen jetzt in den Briefkasten

Bei Postzustellungsaufträgen - also amtlichen Schreiben von Gerichten oder Behörden - wird die Ablieferung direkt vom Briefträger beurkundet. Hintergrund ist eine Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO).

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Berlin - 26.06.2002 - 
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Artikel Nr. 11986
Wortanzahl 122
Redakteur: Karin Linke