Gesamtartikel

Wer kurz einkaufen geht und die Tür nur zuzieht, genießt Versicherungsschutz

Wer kurz einkaufen geht und die Tür nur hinter sich zuzieht, ohne sie zu verschließen, genießt bei einem Einbruch den Schutz der Hausratversicherung.

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Berlin - 02.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12122
Wortanzahl 62
Redakteur: Karin Linke