Gesamtartikel

Urteil: Vorgetäuschtes Guthaben ist irreführende Werbung

Ein vorgetäuschtes Guthaben für einen Kunden ist irreführende Werbung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil gegenüber einem Fachversandhandel für Gartenbedarf entschieden.

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Düsseldorf - 08.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12269
Wortanzahl 180
Redakteur: Karin Linke