Gesamtartikel

Ratgeber: Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenlos

Handwerker oder Service-Mitarbeiter dürfen einen Kostenvoranschlag nur dann berechnen, wenn sie vorher unmissverständlich darauf hingewiesen haben.

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Düsseldorf - 29.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12815
Wortanzahl 91
Redakteur: Karin Linke