Gesamtartikel

Versicherung: Spätschäden verjähren nicht

Wer mit seiner Versicherung einen Schaden reguliert, sollte schriftlich festhalten, dass auch eventuelle Spätschäden übernommen werden müssen.

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Berlin - 31.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12868
Wortanzahl 106
Redakteur: Karin Linke