Gesamtartikel
Versicherung: Spätschäden verjähren nicht
Wer mit seiner Versicherung einen Schaden reguliert, sollte schriftlich festhalten, dass auch eventuelle Spätschäden übernommen werden müssen.
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Berlin - 31.07.2002 -
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Artikel Nr. 12868
Wortanzahl 106
Redakteur: Karin Linke