Gesamtartikel
Mietrecht: Familie und mehrwöchiger Besuch in der Mietwohnung ist erlaubt
Die Aufnahme von Familienangehörigen in der eigenen Mietwohnung ist ebenso erlaubt, wie Besuch, der sechs bis acht Wochen bleiben möchte.
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Berlin - 01.08.2002 -
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Artikel Nr. 12927
Wortanzahl 94
Redakteur: Karin Linke