Gesamtartikel
Mieter muss zu langen Kaltwasservorlauf nicht hinnehmen
Ein zu langer Kaltwasservorlauf berechtigt zur Mietminderung und eventuell sogar zur Kündigung.
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Berlin - 08.08.2002 -
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Artikel Nr. 13078
Wortanzahl 204
Redakteur: Karin Linke