Gesamtartikel

Mahnungen: Gläubiger muss Empfangsnachweis liefern

Wer seine Rechnungen zu spät bezahlt und statt dessen die erste Mahnung abwartet, sollte sich nicht wundern, wenn ihm ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dennoch gibt es eine Chance.

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Düsseldorf - 05.09.2002 - 
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Artikel Nr. 13788
Wortanzahl 92
Redakteur: Karin Linke