Gesamtartikel

Wer Hilfeleistungen ablehnt, muss nicht unbedingt bestraft werden

Wer Hilfeleistungen ablehnt, muss nicht unbedingt bestraft werden. Einem Segler wurde trotz aufziehendem Sturm die Einfahrt in den Hafen verweigert. Für den Schaden wollte keiner haften.

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Düsseldorf - 05.09.2002 - 
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Artikel Nr. 13805
Wortanzahl 160
Redakteur: Karin Linke