Gesamtartikel
Scharfkantiger Zaun: Besitzer haftet
Wer seinen Gartenzaun mit spitzen Enden versieht, obwohl ein Bolzplatz zum Fußballspielen in der Nähe liegt, muss bei Unfällen haften.
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Berlin - 18.10.2002 -
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Artikel Nr. 14808
Wortanzahl 183
Redakteur: Karin Linke