Gesamtartikel
Unterhalt: Kinder haften für ihre Eltern
Kinder können auch nachträglich zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden, wenn sie über ein bestimmtes Einkommen verfügen.
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Karlsruhe - 24.10.2002 -
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Artikel Nr. 14983
Wortanzahl 197
Redakteur: Karin Linke