Gesamtartikel
Kommune darf Kosten des Laubsammelns auf Bürger umlegen
Eine Gemeinde hat das Recht, die Beseitigung von herab gefallenem Laub von den Hauseigentümern zu verlangen.
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Düsseldorf - 06.11.2002 -
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Artikel Nr. 15246
Wortanzahl 189
Redakteur: Karin Linke