Gesamtartikel

Vorsicht Laubgefahr

Nasskaltes Schmuddelwetter verwandelt Bürgersteige zu rutschigen Flächen. Ein Unfall ist da schnell passiert. Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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Groß-Gerau - 19.10.2018 - 
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Artikel Nr. 152543
Wortanzahl 139
Redakteur: Ralf Loweg


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