Gesamtartikel

Alkohol am Arbeitsplatz

In den meisten Unternehmen herrscht striktes Alkoholverbot. Und wer sich nicht daran hält, kann in der Regel entlassen werden. Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen ein betriebliches Alkoholverbot nicht zwangsläufig mit einer Kündigung enden muss.

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Groß-Gerau - 21.05.2019 - 
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Artikel Nr. 155223
Wortanzahl 126
Redakteur: Ralf Loweg


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