Gesamtartikel
Arbeitspause darf nicht ausfallen
Nach Auskunft der ARAG-Experten ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, ihre Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen. Laut Paragraph 4 Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeitszeit am Stück einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.
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Groß-Gerau - 21.05.2019 -
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Artikel Nr. 155225
Wortanzahl 104
Redakteur: Ralf Loweg
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