Gesamtartikel

Ehescheidung: Auch der Versicherungskram muss aufgeteilt werden

Vieles muss bei einer Scheidung auseinander dividiert werden: Haus, Kinder und auch die gemeinsam unterzeichneten Versicherungen sind aufzuteilen.

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Düsseldorf - 15.11.2002 - 
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Artikel Nr. 15523
Wortanzahl 237
Redakteur: Karin Linke