Gesamtartikel
Terrorismus: Reiserücktritt nur bei akuter Gefahr
Nach einem Terroranschlag am Urlaubsort können nur dann Reisekosten zurückverlangt werden, wenn vor Ort akute Gefahr besteht. Angst ist kein ausreichender Grund.
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Henstedt - 20.11.2002 -
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Artikel Nr. 15642
Wortanzahl 88
Redakteur: Karin Linke