Gesamtartikel

Skiunfälle auf Dienstreisen

Auch die Skipiste kann ein Ort dienstlicher Verpflichtungen sein. Wer dabei zu Schaden kommt, kann laut der ARAG Versicherung seine gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen

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Düsseldorf - 03.12.2002 - 
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Artikel Nr. 15969
Wortanzahl 144
Redakteur: Hagen Sabetzki