Gesamtartikel
Gefahrenquelle Skilift
Betreiber von Skiliften unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht. Die Schleppbügel der Skilifte müssen so hoch hängen, dass sie niemanden verletzten können
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Düsseldorf - 03.12.2002 -
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Artikel Nr. 15970
Wortanzahl 130
Redakteur: Hagen Sabetzki