Gesamtartikel

Kündigungsgrund Heizungsausfall

Ein Mieter hat das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Räume erhebliche Mängel aufweisen und der Vermieter diese Mängel trotz Fristsetzung nicht abstellt. Das gilt beispielsweise bei ungenügend beheizten Räumen.

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Düsseldorf - 06.12.2002 - 
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Artikel Nr. 16092
Wortanzahl 159
Redakteur: Karin Linke