Gesamtartikel
Kosten für Auslandssprachkurse leichter absetzbar
Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Sprachkurs kann nicht mit der Begründung versagt werden, dieser habe im Ausland stattgefunden.
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Düsseldorf - 09.12.2002 -
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Artikel Nr. 16122
Wortanzahl 164
Redakteur: Karin Linke