Gesamtartikel

Streupflicht: Abwesenheit entbindet nicht

Auch wenn es lästig ist: Im Winter müssen werktags ab sieben Uhr morgens Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis befreit bzw. gestreut werden.

Textanfang:

Düsseldorf - 11.12.2002 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 16197
Wortanzahl 254
Redakteur: Karin Linke