Gesamtartikel
Streupflicht: Abwesenheit entbindet nicht
Auch wenn es lästig ist: Im Winter müssen werktags ab sieben Uhr morgens Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis befreit bzw. gestreut werden.
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Düsseldorf - 11.12.2002 -
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Artikel Nr. 16197
Wortanzahl 254
Redakteur: Karin Linke