Gesamtartikel

Neues Gesetz: Weniger Maklerkosten für Immobilienkäufer

Käufer von Immobilien müssen in Zukunft nur noch höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Die Kosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das neue Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

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Groß-Gerau - 22.12.2020 - 
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Artikel Nr. 161987
Wortanzahl 151
Redakteur: Ralf Loweg


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