Gesamtartikel

Zu krank für die Arbeit: Was der Chef wissen muss

Die telefonische Krankschreibung ist bis März möglich. Das bedeutet: Ein Anruf beim Hausarzt genügt. Trotzdem können je nach Vertrag und Betrieb besondere Bestimmungen gelten, die Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten - sonst riskieren sie eine Abmahnung.

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Groß-Gerau - 11.01.2021 - 
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Artikel Nr. 162091
Wortanzahl 367
Redakteur: Rudolf Huber


Thorben Wengert / pixelio.de