Gesamtartikel

Doppelter Freibetrag für Alleinerziehende

Gute Nachricht für Alleinerziehende: Ihr Steuerfreibetrag hat sich auf 4.008 Euro verdoppelt. Allerdings müssen vier Punkte erfüllt sein, damit betroffene Mütter und Väter den steuerlichen Entlastungsbetrag automatisch von ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.

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Groß-Gerau - 25.01.2021 - 
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Artikel Nr. 162219
Wortanzahl 197
Redakteur: Rudolf Huber


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