Gesamtartikel
Weitervermittlungskosten müssen genannt werden
Die Weitervermittlungskosten müssen von der Telefonauskunft genannt werden. Dies hat jetzt die Wettbewerbszentrale vor dem Oberlandesgericht (OLG) München durchgesetzt.
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Bad Homburg - 13.12.2002 -
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Artikel Nr. 16263
Wortanzahl 132
Redakteur: Karin Linke