Gesamtartikel

Weitervermittlungskosten müssen genannt werden

Die Weitervermittlungskosten müssen von der Telefonauskunft genannt werden. Dies hat jetzt die Wettbewerbszentrale vor dem Oberlandesgericht (OLG) München durchgesetzt.

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Bad Homburg - 13.12.2002 - 
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Artikel Nr. 16263
Wortanzahl 132
Redakteur: Karin Linke