Gesamtartikel

Bierpfützen: Veranstalter haftet nicht für Ausrutscher

Ein Mann, der nach einer Karnevalsfeier in der Kölnarena auf einer Bierlache ausgerutscht war und sich verletzt hatte, wollte Schadenersatz vom Veranstalter. Der ließ sich jedoch vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Köln nicht durchsetzen.

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Mainz - 17.12.2002 - 
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Artikel Nr. 16338
Wortanzahl 107
Redakteur: Karin Linke