Gesamtartikel
Online-Vertrag: Kündigung auch per Post
Ein Hoch auf den guten alten Brief: Firmen können ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Denn vor Gericht hat diese Klausel keinen Bestand.
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Groß-Gerau - 23.06.2021 -
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Artikel Nr. 163585
Wortanzahl 340
Redakteur: Rudolf Huber
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