Gesamtartikel
Elementarschaden: "Haus und Grund" gegen Versicherungspflicht
Nach der Flutkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen sich Fragen zum Versicherungsschutz auf. Der Eigentümerverband "Haus und Grund" rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Eine Versicherungspflicht lehnt er jedoch ab.
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Groß-Gerau - 23.07.2021 -
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Artikel Nr. 163876
Wortanzahl 169
Redakteur: Lars Wallerang
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