Gesamtartikel

Elementarschaden: "Haus und Grund" gegen Versicherungspflicht

Nach der Flutkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen sich Fragen zum Versicherungsschutz auf. Der Eigentümerverband "Haus und Grund" rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Eine Versicherungspflicht lehnt er jedoch ab.

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Groß-Gerau - 23.07.2021 - 
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Artikel Nr. 163876
Wortanzahl 169
Redakteur: Lars Wallerang


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