Gesamtartikel

Ohne Maske keine Arbeit

Harte Zeiten für Masken-Verweigerer: Legt ein Mitarbeiter ein Attest vor, dass er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, darf ihn sein Arbeitgeber nach Hause schicken. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig und hat keinen Anspruch auf Home-Office, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.

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Groß-Gerau - 03.08.2021 - 
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Artikel Nr. 163952
Wortanzahl 245
Redakteur: Rudolf Huber


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