Gesamtartikel

Dispo: Werbung nur mit konkretem Zinssatz

Banken müssen die Zinssätze für ihre Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat ein Geldhaus nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungs-Zinssatz nicht mit "bis zu 10,90 Prozent" angeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Groß-Gerau - 18.08.2021 - 
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Artikel Nr. 164097
Wortanzahl 121
Redakteur: Rudolf Huber


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