Gesamtartikel

Ohne Vollmacht keine Befugnis

Wenn ein Angehöriger nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, stellen sich schnell viele Fragen. Wer darf fällige Rechnungen überweisen, das Paket in der Postfiliale abholen oder Versicherungsangelegenheiten regeln? Um festzulegen, wer rechtliche und finanzielle Angelegenheiten im Ernstfall übernehmen soll, ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert.

Textanfang:

Groß-Gerau - 07.09.2021 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 164296
Wortanzahl 188
Redakteur: Andreas Reiners


Verbraucherzentrale