Gesamtartikel
Keine Urlaubs-Gutschrift wegen Quarantäne
Wer während seines Urlaubs wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne muss, bekommt seine Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Nachgewährung besteht nur, wenn der Arzt auch die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
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Groß-Gerau - 24.09.2021 -
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Artikel Nr. 164459
Wortanzahl 156
Redakteur: Rudolf Huber
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