Gesamtartikel

Vermieter müssen draußen bleiben

Zwischendurch mal unauffällig in der Wohnung nach dem Rechten schauen? Oder wenigstens einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Von wegen: Das dürfen Vermieter nicht. Solange nichts anderes vereinbart ist, müssen sie den Mietern beim Einzug alle Schlüssel aushändigen. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten, so das R+V-Infocenter.

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Groß-Gerau - 03.11.2021 - 
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Artikel Nr. 164793
Wortanzahl 213
Redakteur: Rudolf Huber


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