Zwischendurch mal unauffällig in der Wohnung nach dem Rechten schauen? Oder wenigstens einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Von wegen: Das dürfen Vermieter nicht. Solange nichts anderes vereinbart ist, müssen sie den Mietern beim Einzug alle Schlüssel aushändigen. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten, so das R+V-Infocenter.
Textanfang:
Groß-Gerau - 03.11.2021 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.