Gesamtartikel

Keine Maske - fristlose Kündigung

Vor eine fristlose Kündigung hat der Gesetzgeber hohe Hürden gestellt, sie ist nur in Ausnahmefällen möglich. "Das Arbeitsrecht dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sodass eine fristlose Kündigung regelmäßig eine Abmahnung und eine schwerwiegende Verfehlung des Arbeitnehmers voraussetzt. Die strikte Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen gilt als solche.

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Groß-Gerau - 04.11.2021 - 
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Artikel Nr. 164803
Wortanzahl 237
Redakteur: Rudolf Huber


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