Gesamtartikel

Verträge: Schriftliche Zusammenfassungen werden Pflicht

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes sind Anbieter ab dem 1. Dezember dazu verpflichtet, Kunden eine Vertragszusammenfassung in Textform auszuhändigen, bevor sie einen Vertrag für Festnetz, Internet oder Mobilfunkanschluss abschließen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt die neuen Regelungen und worauf Verbraucher beim Vertragsabschluss achten sollten.

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Groß-Gerau - 26.11.2021 - 
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Artikel Nr. 164996
Wortanzahl 335
Redakteur: Andreas Reiners


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