Gesamtartikel

Neue Novelle: Anbieter müssen Gas geben

Wenn am 1. Dezember die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft tritt, werden Verbraucher-Rechte gestärkt. Sie dürfen den Preis mindern, wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig langsamer ist, als mit dem Anbieter vereinbart. Eine Auswertung des Geldratgebers Finanztip zeigt: Im Durchschnitt sichern Internetanbieter etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit vertraglich zu.

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Groß-Gerau - 30.11.2021 - 
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Artikel Nr. 165016
Wortanzahl 270
Redakteur: Andreas Reiners


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