Gesamtartikel

Höchste Gefahr durch illegales Feuerwerk

Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern wegen der Corona-Pandemie verboten. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Falls in Privathaushalten noch Feuerwerk aus den Vorjahren vorhanden ist, darf das gezündet werden, so der TÜV-Verband.

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Groß-Gerau - 30.12.2021 - 
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Artikel Nr. 165254
Wortanzahl 501
Redakteur: Rudolf Huber


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