Gesamtartikel

Inkasso nach Identitäts-Diebstahl

Eigentlich sollte das klar sein: Wenn jemand Namen und Adresse eines anderen Menschen entwendet und damit Verträge abschließt, dann sollte der nicht dafür zahlen müssen, was andere gekauft haben. Ganz besonders nicht, wenn die bestellten Produkte nie bei der geschädigten Person angekommen sind.

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Groß-Gerau - 04.02.2022 - 
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Artikel Nr. 165546
Wortanzahl 221
Redakteur: Rudolf Huber


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