Gesamtartikel
Anspruch auf Teilzeitarbeit per einstweiliger Verfügung
Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, hat Anspruch auf Teilzeitarbeit.
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Düsseldorf - 02.01.2003 -
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Artikel Nr. 16558
Wortanzahl 108
Redakteur: Karin Linke