Gesamtartikel

Anspruch auf Teilzeitarbeit per einstweiliger Verfügung

Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, hat Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Textanfang:

Düsseldorf - 02.01.2003 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 16558
Wortanzahl 108
Redakteur: Karin Linke