Gesamtartikel
Verträge: Einmonatige Kündigungsfrist ab März 2022
Wer überlegt, sich bei einem Fitnessstudio anzumelden oder einen Streaming-Dienst zu abonnieren, sollte noch etwas warten. Denn für Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen werden, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit.
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Groß-Gerau - 22.02.2022 -
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Artikel Nr. 165695
Wortanzahl 176
Redakteur: Lars Wallerang
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