Man ist als Privatperson in der Regel nicht dazu verpflichtet, Kontoauszüge aufzubewahren. Sinnvoll kann das aber trotzdem sein, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Denn damit können Verbraucher zurückliegende Zahlungen schnell nachweisen, etwa bei verspäteten Mahnungen oder nachträglichen Reklamationen.
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Groß-Gerau - 31.03.2022 -
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