Gesamtartikel

Schnelle Folgen bei Mietrückständen

Ein Mietrückstand kann für den Mieter unangenehm werden. Denn viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Wie unangenehm das werden kann, zeigt jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

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Groß-Gerau - 04.04.2022 - 
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Artikel Nr. 166062
Wortanzahl 169
Redakteur: Andreas Reiners


Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)