Ein Mietrückstand kann für den Mieter unangenehm werden. Denn viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Wie unangenehm das werden kann, zeigt jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
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Groß-Gerau - 04.04.2022 -
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