Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach Angaben des Rechtsschutzversicherers ARAG schriftlich erfolgen (Paragrafen 126 Absatz 1 und 623 Bürgerliches Gesetzbuch).
Textanfang:
Groß-Gerau - 06.05.2022 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.