Gesamtartikel

So funktioniert die Energiepreispauschale

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise hat die Regierung mit dem Entlastungspaket 2 eine Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen. Sie ist steuerpflichtig und wird grundsätzlich an einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige einmalig mit dem Gehalt ausgezahlt. Auch geringfügig Beschäftigten steht sie zu.

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Groß-Gerau - 13.09.2022 - 
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Artikel Nr. 167123
Wortanzahl 173
Redakteur: Rudolf Huber


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