Gesamtartikel
Pflegebedürftige: Angehörige müssen zahlen
Das Sozialamt kann von gut verdienenden nahen Verwandten die Übernahme der Pflegekosten verlangen.
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Düsseldorf - 22.01.2003 -
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Artikel Nr. 17052
Wortanzahl 203
Redakteur: Karin Linke