Gesamtartikel

Auch Trunkenheit am Ruder kommt teuer zu stehen

Auch Bootsführer können wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zur Verantwortung gezogen werden.

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Düsseldorf - 29.01.2003 - 
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Artikel Nr. 17227
Wortanzahl 177
Redakteur: Karin Linke