Gesamtartikel
Maklervertrag auch ohne Auftrag wirksam
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter ist auch dann wirksam, wenn der Makler vom Eigentümer hierzu gar nicht beauftragt wurde.
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Düsseldorf - 10.02.2003 -
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Artikel Nr. 17516
Wortanzahl 168
Redakteur: Karin Linke