Gesamtartikel

Maklervertrag auch ohne Auftrag wirksam

Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter ist auch dann wirksam, wenn der Makler vom Eigentümer hierzu gar nicht beauftragt wurde.

Textanfang:

Düsseldorf - 10.02.2003 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 17516
Wortanzahl 168
Redakteur: Karin Linke