Gesamtartikel
Haushaltshilfen zur Unfallversicherung anmelden
Haushaltshilfen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen allerdings angemeldet werden.
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Berlin - 20.02.2003 -
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Artikel Nr. 17759
Wortanzahl 136
Redakteur: Karin Linke