Gesamtartikel

Offener Kamin: Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht

Ein offener Kamin im Haus ist eine schöne Sache. Der Umgang sollte jedoch mit Sorgfalt geschehen. Sonst ist die Versicherung schnell aus dem Schneider.

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Berlin - 04.03.2003 - 
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Artikel Nr. 18008
Wortanzahl 101
Redakteur: Karin Linke